Übermittlungssperre

Was ist eine Übermittlungssperre?

Eine Übermittlungssperre bei Einwohnermeldeämtern ist eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre persönlichen Daten vor unerwünschter Weitergabe zu schützen. Wenn eine Person eine Übermittlungssperre einrichtet, dürfen ihre Daten aus dem Melderegister nur in bestimmten Fällen an Dritte weitergegeben werden.

Normalerweise sind Einwohnermeldeämter verpflichtet, die Daten aus dem Melderegister an bestimmte Stellen weiterzugeben, zum Beispiel an Behörden, Parteien oder Adressbuchverlage. Mit einer Übermittlungssperre kann die betroffene Person jedoch bestimmen, dass ihre Daten nicht weitergegeben werden dürfen, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor.

Eine Übermittlungssperre kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man unerwünschte Werbung oder Anfragen von Parteien vermeiden möchte oder wenn man sich vor Stalkern oder anderen unerwünschten Kontakten schützen möchte. Dies ist für Deutschland im §50 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie §58c Soldatengesetz (SG) geregelt.

An Wen wird übermittelt und Was?

Wenn Ihr Euch nicht in diesem Moment mit dem Thema auseinander setzen würdet, hättet Ihr gewusst das Einwohnermeldeämter Eure Daten an z.B. Adressbuchverlage verkaufen um Einnahmen zu generieren? Wahrscheinlich nicht, aber es ist erschreckender weise so. Auch an andere Stellen werden Eure Daten übermittelt und dem Ganzen solltet Ihr einen Riegel vorschieben, da an diesen Stellen auch Menschen arbeiten können, welche Euch Schaden zufügen wollen. Nachfolgend eine Auflistung der Stellen und welche Daten übermittelt werden.

1. Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

  • Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

2. Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressbüchern

  • Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

3. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

  • Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften, Auskunftssperren nach §51 BMG sowie, wenn verstorben, Sterbedatum.

4. Das Personalmanagement der Bundeswehr (alle Geschlechter, nicht nur Männer)

  • Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

5. Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

  • Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

Kann ich einer solchen Übermittlung widersprechen?

Wieder ein typischer Fall von: Wir machen es solange, bis man uns aufhält. Also: Ja, man kann der Übermittlung widersprechen. Dies kann man entweder formlos unter Nennung der oben genannten 5 Bereiche per Post, in manchen Städten und Gemeinden auch per E-Mail oder per Onlineformular, beantragen. Wir empfehlen allerdings die persönliche Vorsprache bei Eurem Einwohnermeldeamt vor Ort.

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