Restreaming

Was ist Restreaming?

Restreaming bezieht sich in der Regel auf das Übertragen eines Live-Streams von einer Plattform auf eine andere. Es wird oft von Personen verwendet, die den Inhalt eines Live-Streams auf ihrer eigenen Plattform oder in ihrem eigenen Kanal teilen möchten.

Im Wesentlichen handelt es sich beim Restreaming um das erneute Senden von Inhalten, die von einer anderen Quelle stammen. Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand Restreaming betreiben würde, z. B. um mehr Zuschauer zu erreichen, um auf einem anderen Kanal zu streamen oder um den Inhalt aufzuzeichnen und später anzusehen.

Ist Restreaming erlaubt?

Das Restreamen von Inhalten ohne die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers kann in Deutschland als Urheberrechtsverletzung angesehen werden und ist daher grundsätzlich nicht erlaubt. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Konkret ist das Restreamen von Inhalten ohne Erlaubnis des Urhebers eine Verletzung des ausschließlichen Rechts des Urhebers zur öffentlichen Wiedergabe gemäß § 15 Absatz 2 UrhG. Eine öffentliche Wiedergabe liegt dabei vor, wenn ein Werk “drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird” (§ 15 Absatz 3 UrhG).

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Einschränkungen im Urheberrecht, wie z.B. die Zulässigkeit von Zitaten, Parodien oder Privatkopien. Diese können unter bestimmten Bedingungen das Restreamen von Inhalten erlauben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen eng auszulegen sind und im Zweifelsfall eine Einzelfallprüfung erforderlich ist.

Fazit

Zusammenfassend ist das Restreamen von Inhalten ohne die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt und kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Daher solltet Ihr unbedingt die Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers einholen, um auf der sicheren Seite zu sein und um unbequeme und zum Teil auch teure Post auf Eurem Schreibtisch zu vermeiden.

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